Open-House-Verfahren für Fachkräfte im Bereich Prävention in betrieblichen Lebenswelten (§ 20b SGB V)

    Die BAHN-BKK bietet Maßnahmen zur Prävention in betrieblichen Lebenswelten gemäß § 20b SGB V an. Bei der Umsetzung der Maßnahmen arbeiten wir mit externen Fachkräften zusammen.

    Die Umsetzung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in betrieblichen Lebenswelten setzt gewisse Anforderungen an die Anbieterqualifikation voraus.

    Zur Deckung des Fachkräftebedarfes bieten wir daher einen Open-House-Vertrag an, dem interessierte und adäquat qualifizierte Fachkräfte beitreten können.

    Bitte beachten Sie:

    • Sie führen die von uns konzipierten Maßnahmen durch und setzen keine eigenen Konzepte um.
    • Die Maßnahmen sind grundsätzlich in deutscher Sprache durchzuführen.
    • Die Aufnahme in den Trainerpool stellt keine Garantie für Aufträge dar.

    FAQ

    Wie bewerbe ich mich als Trainer für einen bestimmten Workshop?

    Sie können sich nicht für einzelne Maßnahmen wie beispielsweise den Workshop „Lernstark“ bewerben. Anhand der Checkliste Anbieterqualifikationen bewerben Sie sich für eines oder mehrere Präventionsfelder und können dann auf der letzten Seite des Dokuments auswählen, welche Themen (wie bspw. Lernen) Sie bedienen möchten. 

    Wenn Sie nicht für das Präventionsfeld, für welches Sie Ihre Qualifikationen einreichen, eingesetzt werden möchten, kreuzen Sie bitte das Feld auf der letzten Seite bei den Themenfeldern nicht an.

    Was zählt alles zu den nicht-betrieblichen Maßnahmen und wann kann ich mich dafür bewerben?

    Nicht-betriebliche Lebenswelten sind z. B. Kitas und Schulen. Das Open-House-Verfahren für nicht-betriebliche Lebenswelten folgt, der Zeitpunkt steht noch nicht fest.

    Wie weise ich den Druck von Arbeitsblättern in der Rechnung nach? 

    Wenn Sie im eigenen Büro drucken, müssen Sie keinen Beleg einreichen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit können Sie bspw. die Anzahl der Teilnehmenden in die Rechnung aufnehmen.

    Wie muss ich zu meine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen? 

    Da Sie mit Ihrer Bewerbung dem Rahmenvertrag zustimmen, garantieren Sie uns, dass eine Berufshaftplicht vorliegt (§16). Sie müssen uns weder die Berufshaftpflichtversicherung vorlegen noch die Versicherungsnummer aufführen.

    Wie muss ich meine ZPP-Zertifizierung nachweisen? 

    Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung ein Zertifikat oder eine Bestätigung der ZPP ein. Falls Ihnen bislang kein Dokument vorliegt, fragen Sie dieses bei der ZPP bitte an.

    Die entsprechende Kennung bzw. ID alleine genügen nicht als Nachweis.

    Mein Abschluss entspricht keiner der aufgeführten Möglichkeiten. Was soll ich angeben?

    Kreuzen Sie bitte den Abschluss ab, der Ihrem Abschluss am ähnlichsten ist. Seien Sie dabei aber realistisch und kreuzen Sie nur etwas an, was in Umfang und Tiefe vergleichbar ist. 

    Wichtig: Bitte schreiben Sie dazu 1-2 Sätze entweder im Bemerkungsfeld auf der letzten Seite des Dokuments „Checkliste Anbieterqualifikationen“ oder im Freifeld auf dem Zulassungsantrag. So vermeiden Sie, dass wir Unterlagen nachfordern müssen.

    Ändern sich die Qualifikationen noch einmal oder werden diese aktualisiert?

    Bei Bedarf werden wir die Qualifikationsanforderungen aktualisieren. Die Änderung wird in diesem Fall über eine Veröffentlichung auf der europäischen Bekanntmachungsplattform TED bekanntgegeben. 

    Alle bereits am Vertrag teilnehmenden Trainer erhalten die Information zusätzlich per E-Mail.

    Sie haben Fragen zur Ausschreibung?

    Schauen Sie bitte zuerst in die FAQ. Sollten Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden, schreiben Sie den Kolleginnen und Kollegen vom Netzwerk Gesundheit der BAHN-BKK 

    Netzwerk Gesundheit

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