Geld zurück von der Krankenkasse: bis zu 1.800 € mit Back2You
Weniger Arzt, mehr Cash

Mit dem BAHN-BKK Wahltarif Back2You erhalten Sie jährlich eine Prämie, wenn Sie medizinische Leistungen nur selten in Anspruch nehmen. Dafür gilt ein festgelegter Selbstbehalt. Vorsorge und Früherkennung bleiben weiterhin möglich.
So bekommen Sie mit Back2You Geld von der Krankenkasse zurück
Für wen eignet sich der Wahltarif Back2You?
Der Wahltarif BAHN-BKK Back2You eignet sich für alle, die gesund leben und bestimmte Leistungen gar nicht oder nur selten in Anspruch nehmen.
Der Wahltarif kann von Mitgliedern, die Beiträge zur eigenen Krankenversicherung zahlen, abgeschlossen werden.
Prämie der Krankenkasse und Selbstbehalt im Überblick
| Tarifstufe | Bruttojahreseinkommen | Prämie | maximaler Selbstbehalt |
|---|---|---|---|
| Back2You 120 | Bis zu 10.000 € | 120 € | 150 € |
| Back2You 150 | Bis zu 25.000 € | 150 € | 225 € |
| Back2You 300 | Bis zu 40.000 € | 300 € | 450 € |
| Back2You 450 | Bis zur BBG | 450 € | 675 € |
| Back2You 600 | Ab der BBG | 600 € | 960 € |
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) beträgt 69.750 € im Jahr 2026.
So funktioniert die Beitragsrückerstattung
Sie wählen die Tarifstufe abhängig von Ihrem Jahreseinkommen aus.
Wenn Sie beispielsweise 45.000 € brutto im Jahr verdienen, können Sie zwischen den 3 Tarifstufen Back2You 120, Back2You 150 und Back2You 300 wählen.
Wir zahlen Ihnen Ihre Prämie pro Kalenderjahr im Voraus (= Beitragsrückerstattung). Beginnt Ihre Teilnahme am Wahltarif unterjährig, reduziert sich Ihre Prämie für das erste Kalenderjahr anteilig.
In der Tarifstufe Back2You 300 zahlen wir Ihnen beispielsweise pro Kalenderjahr 300 € Prämie im Voraus.
Nehmen Sie mehr als die inkludierten Vorsorgeleistungen in Anspruch, können Ihnen Kosten bis zum maximalen Selbstbehalt entstehen. Bei unterjährigem Beginn reduziert sich auch der Selbstbehalt entsprechend.
In der Tarifstufe Back2You 300 sind das pro Kalenderjahr bis zu 450 €.
Gut zu wissen für Frauen bis 21 Jahre:
Die Kosten für die Beratung zur Empfängnisverhütung sowie die Kosten für die Antibabypille bzw. die Spirale werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet. Sie zahlen also wie gewohnt nur den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von mindestens 5 € und maximal 10 € pro Rezept.
Was passiert, wenn Sie medizinische Leistungen benötigen?

Auch wenn Sie den Wahltarif Back2You abgeschlossen haben, können Sie bei Bedarf wie gewohnt jederzeit medizinische Leistungen in Anspruch nehmen:
- Sie nutzen in der Arztpraxis oder im Krankenhaus Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK).
- Bei Rezepten oder Verordnungen zahlen Sie zunächst nur die gesetzliche Zuzahlung und ggf. Eigenanteile.
- Im Ausland ist weiterhin die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte (eGK) gültig. Ihnen werden jedoch für Krankenhausaufenthalte im Ausland pauschal 450 € pro Behandlungstag auf Ihren Selbstbehalt angerechnet.
- Sie haben zudem weiterhin Anspruch auf Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld) oder Erstattungsleistungen. Auch diese werden auf Ihren Selbstbehalt angerechnet.
Selbstbehalt – Ihr maximales finanzielles Risiko.
Jeweils im Herbst ermitteln wir dann die im vorherigen Kalenderjahr angefallenen Kosten. Wenn Sie anrechenbare Leistungen, also mehr als die inkludierten Vorsorgeleistungen, in Anspruch genommen haben, teilen wir Ihnen mit, wie viel Geld Sie uns zurückzahlen müssen. Der Betrag entspricht höchstens Ihrem maximalen Selbstbehalt.
Beispiele für Ihre Prämie und den Selbstbehalt
Beispiel 1:
- Sie haben eine Bruttojahreseinkommen von 55.000 € und wählen die Tarifstufe Back2You 450.
- Sie erhalten von uns die Prämie von 450 € zu Jahresbeginn im Voraus.
- Folgende Leistungen nehmen Sie in Anspruch:
- Sie gehen zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt und lassen sich Zahnstein entfernen.
- Sie gehen zum Check-up 35.
- Sie lassen Ihre Tetanus-Impfung auffrischen.
- Da alle Leistungen zur Vorsorge zählen, übernehmen wir die Kosten. Ihr Selbstbehalt beträgt in diesem Jahr 0 €.
Gut zu wissen: Die Vorsorgemaßnahmen können Sie auf den Gesundheitsbonus anrechnen lassen und könnten in diesem Beispiel 3 x 30 € = 90 € Bonus on top erhalten!
Beispiel 2:
- Sie haben eine Bruttojahreseinkommen von 38.000 € und wählen die Tarifstufe Back2You 300.
- Sie erhalten von uns die Prämie von 300 € zu Jahresbeginn im Voraus.
- Folgende Leistungen nehmen Sie in Anspruch:
- Sie lassen ein Hautkrebs-Screening beim Hautarzt machen.
- Sie gehen zur Krebsvorsorge beim Frauenarzt.
- Sie sind stark erkältet und gehen zum Hausarzt, um sich krankschreiben zu lassen.
- Sie bekommen einen Hautauschlag, gehen erneut zum Hausarzt und bekommen ein Rezept für ein verschreibungspflichtiges Medikament, für das Sie in der Apotheke 5 € Zuzahlung leisten.
- Für die beiden Vorsorgeuntersuchungen beim Hautarzt und beim Frauenarzt, übernehmen wir die Kosten. Ein Hausarztbesuch kostet – je nach Alter, Region und Praxis – zwischen 32 und 48 €, sofern keine speziellen Untersuchungen anfallen. Ein Medikament, für das Sie in der Apotheke 5 € Zuzahlung leisten, kostet maximal 50 €. Es sind also anrechenbare Kosten in Höhe von maximal 146 € (2 x 48 € + 50 €) angefallen. Wir ermitteln im Herbst die tatsächlich angefallenen Kosten und teilen Ihnen mit, welchen Betrag Sie uns zurückzahlen müssen.
- In diesem Beispiel liegt der Selbstbehalt bei 450 €. Sie müssten also die gesamten angefallenen Kosten zurückzahlen und hätten trotzdem noch einen Gewinn von mindestens 154 € (300 € Prämie - 146 € anrechenbare Kosten).
Gut zu wissen: Zusätzlich könnten Sie die beiden Vorsorgemaßnahmen für den Gesundheitsbonus anrechnen lassen und bekämen 2 x 30 € = 60 € Bonus on top!
So nehmen Sie am Wahltarif Back2You teil
Wann können Sie mit dem Wahltarif starten?
Sie können jederzeit Ihre Teilnahme am Wahltarif erklären. Sie können den Wahltarif ab dem nächsten Monat nutzen, sofern Ihre Mitgliedschaft bei uns dann bereits besteht. Bei unterjährigem Beginn reduziert sich die Prämie für das erste Kalenderjahr entsprechend.
Wie lange ist die Mindestlaufzeit?
Der Wahltarif hat eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren. Sollten Sie vor Ablauf der Mindestlaufzeit den Wahltarif nicht schriftlich kündigen, verlängert er sich einmalig automatisch um ein weiteres Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Sie den Wahltarif erneut wählen.
Häufige Fragen zu Geld-zurück-Tarif und Beitragsrückerstattung
Sie müssen am Wahltarif Back2You der BAHN-BKK teilnehmen und bestimmte Leistungen gar nicht oder nur selten in Anspruch nehmen.
Eine Beitragsrückerstattung bedeutet, dass Sie einen Teil Ihrer gezahlten Krankenkassenbeiträge von der Versicherung zurückbekommen.
Bei der BAHN-BKK ist das möglich, wenn Sie am Wahltarif Back2You teilnehmen.
Die Höhe der jährlichen Prämie hängt beim Wahltarif Back2You von der Tarifstufe ab. In der niedrigsten Tarifstufe sind es jährlich 120 € Prämie, in der höchsten 600 €.
Die jährliche Prämie wird Ihnen jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres im Voraus ausgezahlt.
Bei unterjährigem Beginn reduziert sich die Prämie für das erste Kalenderjahr entsprechend und wird zu Beginn der Laufzeit ausgezahlt.
Mitglieder der BAHN-BKK, die Beiträge zur Krankenversicherung zahlen und am Wahltarif Back2You teilnehmen. Damit sich die Teilnahme für sie lohnt, sollten sie gesund sein und bestimmte Leistungen gar nicht oder nur selten in Anspruch nehmen.
Wer bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann zur BAHN-BKK wechseln und ab Beginn der Mitgliedschaft bei der BAHN-BKK am Wahltarif teilnehmen.
Der Selbstbehalt ist der Kostenanteil, den der Kunde für in Anspruch genommene Leistungen pro Kalenderjahr selbst trägt. Im Gegenzug erhält er eine jährliche Prämie.
Beim Wahltarif Back2You sind viele Vorsorgeleistungen inklusive. Das heißt, dass der Kunde diese ohne eine Eigenbeteiligung in Anspruch nehmen kann.
Beim Wahltarif Back2You der BAHN-BKK gibt es eine ganze Reihe an Vorsorgeleistungen, die Sie in Anspruch nehmen können und trotzdem vom vollen Cashback profitieren. Welche das sind, lesen Sie hier:
Unter anrechenbaren medizinischen Leistungen sind alle Leistungen zu verstehen, die nicht im Tarif inklusive sind. Beim Wahltarif Back2You sind viele Vorsorgeleistungen inklusive. Anrechenbare Leistungen sind medizinischen Leistungen, die nicht zur Vorsorge gehören, also beispielsweise Arztbesuche aufgrund von Erkrankungen, Medikamente, Therapien, Operationen oder Krankenhausaufenthalte. Die Kosten dafür werden auf den Selbstbehalt angerechnet.
Sie profitieren weiterhin vom vollen Krankenversicherungsschutz der BAHN-BKK und können wie gewohnt mit Ihrer Gesundheitskarte beispielsweise zu einer Arztpraxis gehen.
Jeweils im Herbst ermittelt die BAHN-BKK jedoch die im vorherigen Kalenderjahr angefallenen Kosten und teilt Ihnen mit, wie viel Geld Sie zurückzahlen müssen. Der Betrag ist beschränkt auf den maximalen Selbstbehalt.
Übersicht über die Tarifstufen und den maximalen Selbstbehalt
Der Wahltarif hat eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren. Sie können ihn zum Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist schriftlich kündigen. Eine Kündigungsfrist besteht nicht.
Sollten Sie den Wahltarif vor Ablauf der Mindestlaufzeit nicht schriftlich kündigen, verlängert er sich einmalig automatisch um ein weiteres Jahr.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Sie den Wahltarif erneut wählen.
Damit Sie den Wahltarif Back2You abschließen können, führen Sie zunächst ein Beratungsgespräch mit uns.
Gerne können Sie uns einfach an der kostenfreien Servicenummer 0800 22 46 255 anrufen. Alternativ vereinbaren Sie einen Rückruf über unser Kontaktformular. Oder Sie kommen zu einem persönlichen Gespräch in einen unserer ServicePunkte.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von uns nach dem Beratungsgespräch die Teilnahmeerklärung.
Der Selbstbehalt gilt ausschließlich für Leistungen, die das zahlende Mitglied in Anspruch nimmt. Kosten für Leistungen für mitversicherte Familienangehörige werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet. Die Teilnahme am Wahltarif hat also keine Auswirkungen auf mitversicherte Angehörige.
Der Wechsel in eine höhere Tarifstufe ist jeweils zum 01.01. möglich. Die dreijährige Bindungsfrist beginnt dann jedoch von vorne.
Eine Herabstufung in eine niedrigere Tarifstufe ist nicht möglich.
Der Widerruf einer Wahltarifteilnahme ist formlos möglich, solange der Wahltarif noch nicht begonnen hat.
Auch wenn Sie arbeitslos werden, bleibt der Wahltarif weiter bestehen.
Wenn bei Ihnen Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 oder höher eintritt, können Sie den Wahltarif zum Ablauf des laufenden Kalenderjahres kündigen.
Das gleiche gilt, wenn Sie hilfebedürftig im Sinne von SGB II bzw. XII werden und Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe beziehen oder erstmalig die Belastungsgrenze erreichen.
Die Krankenkasse ist verpflichtet, die ausgezahlten Prämien aus dem Wahltarif an das zuständige Finanzamt zu melden.
Bei Fragen zu den steuerrechtlichen Auswirkungen auf Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihr Steuerbüro oder Ihr zuständiges Finanzamt.



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