Informationen für Leistungserbringer

    Zum 1. Januar 2026: Neuer Dienstleister für die Abrechnungsprüfung gemäß §§ 301a und 302 SGB V
    Zum 1. Januar 2026 wechseln wir den Dienstleister in der Abrechnungsprüfung für Hebammen und sonstige Leistungserbringer. Neuer Dienstleister ist die DAVASO GmbH.
    Stellen Sie deshalb sicher, dass Ihre Abrechnungsunterlagen und -daten vollständig bis zum 30. Dezember 2025 beim jetzigen Dienstleister AZE eingegangen sind. Berücksichtigen Sie dabei auch die längeren Postlaufzeiten während der Feiertage. Andernfalls können Ihre Unterlagen von AZE nicht mehr verarbeitet werden und werden Ihnen zurückgesendet.
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    Hilfsmittelverträge

    Damit wir unsere Kundinnen und Kunden optimal mit Hilfsmitteln versorgen können, schließen wir mit Apotheken, Sanitätshäusern und sonstigen Leistungserbringern Verträge.

    Abrechnungsverfahren Sonstiger Leistungen nach §302 SGB V

    Die Abrechnung der Sonstigen Leistungen (u.a. Heilmittel, Hilfsmittel, Hebammen, Funktionstraining, Rehabilitationssport, Ambulantes Rehazentrum, Fahrkosten und Häusliche Krankenpflege) erfolgt über die DAVASO GmbH.

    Vertrag über die Durchführung einer Psychotherapie

    Wir bieten Psychologischen Psychotherapeuten gemäß § 11 Abs. 6 SGB V in Verbindung mit Artikel 1 § 22 c.) der Satzung einen Vertrag über die Durchführung einer Psychotherapie an.

    Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung

    Damit wir unsere Kundinnen und Kunden optimal mit Verbandmitteln versorgen können, sind wir einem Vertrag beigetreten.

    Bankverbindung

    KontoinhaberBAHN-BKK
    IBANDE77 3701 0050 0977 9925 03
    BIC/SWIFTPBNKDEFFXXX
    BanknamePostbank

    Neue EU-Verordnung Verification of Payee (VoP) zum 9. Oktober 2025:
    Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bei Überweisungen unsere korrekte Firmierung BAHN-BKK nutzen. Nur so kann Ihre Überweisung auch künftig reibungslos verarbeitet werden.